Tempo 30

In Rössing wünschen sich eigentlich alle Tempo 30 auf möglichst vielen Straßen. Insbesondere besteht der Wunsch auf der Kirchstraße. Diese Straße ist auf vielen Teilen bis knapp an die Fahrbahn bebaut, hat einige Kurven und führt an den wichtigsten Institutionen des Dorfes vorbei. Dazu zählen der Kindergarten, der Kinderspielplatz vor dem Dorfgemeinschaftshaus, der Dorfladen RNah, das Dorfgemeinschaftshaus an sich mit dem Peter-Winkler-Platz davor.

Bislang gab es mehrere erfolglose Versuche, das Straßenverkehrsamt der Landkreises Hildesheim dazu zu bewegen, entlang der Kirchstraße Tempo 30 Schilder aufzustellen. Eine Geschichte dieser Bemühungen ist in der Antwort auf meine Anfrage an die Gemeinde Nordstemmen nachzulesen. Ich fasse es kurz nach meinem Verständnis zusammen:

  • Zu Beginn der Vorgänge (2022) wurde über den Ortsrat ein Antrag gestellt, Tempo 30 Schilder aufzustellen. Die Begründung dafür stützte sich auf die Sicherheit der Fußgänger:innen und Schutz vor Lärm und Abgasen.
  • Das Straßenverkehrsamt hat den Ort besichtigt und die Begründung als nicht stichhaltig betrachtet und den Antrag abgelehnt.
  • 2024 wurde die Straßenverkehrsordnung geändert und der Antrag mehr oder weniger unverändert erneut vom Straßenverkehrsamt geprüft. Da sich die Bedingungen vor Ort und die Begründung im Antrag nicht geändert haben, wurde eine Aufstellung von Tempo 30 Schildern erneut abgelehnt.

Aus meiner Sicht werden weitere Bemühungen um Tempo 30 zu erreichen nur dann einen Erfolg haben, wenn sich die Begründung im Antrag auf auch die konkreten Änderungen in der Straßenverkehrsordnung bezieht. Um die Änderungen zu erkennen, hilft die Synopse des Gesetzes. In der schriftlichen Begründung des Straßenverkehrsamtes bezieht sich das Straßenverkehrsamt für die Ablehnung explizit auf §45 Abs. 9 der StVO. Neu ist in diesem Absatz 9 durch die Änderung der StVO und bezüglich der Aufstellung von Tempo 30 Schildern, dass die Einschränkungen des Absatz 9 auf “Gefahren” nicht gilt für die Anordnung von:

  • 4. kurzen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) auf Streckenabschnitten von bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo 30-Strecken,
  • 6. innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach Absatz 1 Satz 1 auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Fußgängerüberwegen1, Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Krankenhäusern,

Warum dies gemacht wurde steht übrigens ausführlich in der Gesetzesbegründung ab Seite 21 unten.

Ich denke, hiermit haben wir folgende Ansatzpunkte:

  • die Strecke auf Höhe des Spielplatzes vor dem Dorfgemeinschaftshaus muss ein Tempo 30 Schild bekommen
  • Zwischen DGH und RNah können wir einen Fußgängerüberweg einrichten, auch dort gilt dann Tempo 30
  • Wir müssen Tempo 30 Zonen finden bzw. einrichten, die dann über die Kirchstraße auf einer Länge von maximal 500m “verbunden” werden.

Levin Keller, März 2025

Footnotes

  1. Neue Anlässe für Tempo 30 unterstrichen.